AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeines

Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben wir unseren geschäftlichen Aufgaben die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie sollen Sie und uns bei Missverständnissen schützen und unnötigen Streit vermeiden helfen.

Eine vertragliche Bindung zwischen dem Auftraggeber und ADVERICOM erfolgt ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Nutzungsbereiche und Vereinbarungen, sofern nicht schriftlich ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Inhalt einer vertraglichen Bindung und erfordern keine ausdrückliche Zurückweisung.

Durch Auftragsbestätigung, durch Leistung einer Anzahlung oder durch eine gänzliche oder teilweise Inanspruchnahme der Leistungen von ADVERICOM erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt an.

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.


Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die kalkulierten Preise beziehen sich auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsmerkmale. Bei Änderungen, Erweiterungen oder zusätzlich gewünschten Leistungen behält sich die ADVERICOM GmbH eine erneute Kalkulation vor.

Sofern nicht ausdrücklich angeboten, sind Textkosten, Kosten für Bildrechte (z.B. Bildagenturen, Bilddatenbanken, Fotoshootings), Fotoregie vor Ort (Art Direktion) und Fremdkosten wie z. B. Kurier- und Reisekosten in den Angeboten nicht enthalten.

Lektorat und werberechtliche Überprüfung hat stets durch den Auftraggeber zu erfolgen. Bei Übernahme von angelieferten Fremddaten wird keine Garantie für deren Richtigkeit übernommen. Erweiterungen zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Modulen sind jederzeit nach Absprache möglich und werden in einem neuen, gesonderten Angebot ausgewiesen.


Eigentumsvorbehalt

ADVERICOM behält sich das Eigentum an der Ware oder Dienstleistung bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftrag inkl. aller Nebenforderungen (z.B. Zinsen) vor.


Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.


Haftung

Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit.

Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für vom Kunden in Auftrag gegebene juristische Prüfungen im Hinblick auf die Zulässigkeit von werblichen Maßnahmen jedweder Art. Sofern die Agentur selbst Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen hat, wird sie diese dem Kunden mitteilen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.

Wir übernehmen keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse Dritter weit er verarbeitet werden (Code-Fragmente, Module, Text - und Bilddateien etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren (Entwürfe, Demos, Prototypen, Testversionen etc.) vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind.

Wir übernehmen insbesondere keine Haftung für Leistungen Dritter, auch wenn diese von uns empfohlen oder beauftragt worden sind. Jeglicher Schadensersatzanspruch erlischt, wenn an von uns gelieferten Projektergebnissen (Programmcode, Quellcode, Bibliotheken, Templates etc.) Änderungen durch den Auftraggeber oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte vorgenommen werden.

Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes können wir keine Haftung übernehmen.

Mit der Übergabe von Quellmaterial (Texte, Grafiken, Musik, etc.) stellt uns der Auftraggeber ebenfalls von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt.


Abnahme

Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von bei den Seiten rechtzeitig anzukündigen.

Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.


Außentermine/Reisekosten

Sollten für die Realisierung von Projekten Reisekosten anfallen, werden diese wie folgt abgerechnet:

  • Fremdkosten wie Übernachtungen, Parkgebühren, Taxi etc. nach Beleg
  • Zeitaufwand mit 65,00 € Std./Mitarbeiter der Agentur
  • Reisekosten im eigenen Pkw mit 0,40 Euro/km

Rechte

Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwertungsrechte an den gesamten Projektergebnissen. Nicht enthalten ist das Recht auf Weiterbearbeitung der Projektergebnisse, auf Übertragung und Bearbeitung in anderen als den vereinbarten Medien, auf Exklusivität und auf Übertragung von Rechten an Dritte.


Rücktritt

ADVERICOM kann vom Vertrag zurücktreten wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkret e Anhaltspunkte über die Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt werden.

Wenn ADVERICOM vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat, dann hat der Auftraggeber uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine Entschädigung nach bisher erbrachter Leistung zu entrichten.


Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner - soweit gesetzlich zulässig - ist der Sitz von ADVERICOM Gesellschaft für Werbung und Kommunikation mbH